Blauzungenkrankheit

In der Budgetdebatte im letzten Herbst hat das Bundesparlament 10 Mio Franken gesprochen, um die Impfung zu unterstützen. Bislang war noch nicht klar, wie die Verbilligung der Impfung ablaufen soll. Nun hat das BLV in einer Medienmitteilung informiert. Alle Informationen dazu sind auf der Homepage des BLV ersichtlich: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/bt.html inkl. einem Merkblatt mit wichtigen Informationen zur rückwirkenden Verbilligung der Impfstoffe 2025: https://www.blv.admin.ch/dam/blv/de/dokumente/tiere/tierkrankheiten-und-arzneimittel/praevention/merkblatt-btv-impfverbillig.pdf.download.pdf/Merkblatt_BTV_April%202025_Impfverbilligung_DE.pdf

Die wichtigsten Informationen sind:

  • Der Tierhalter muss die Impfungen bis am 31.08.2025 auf der TVD erfassen (Selbstdeklaration).

  • Die Rechnungen vom Tierarzt für den Impfstoff (resp. für die Impfung) sind aufzubewahren (es wird stichprobenweise Kontrollen der Selbstdeklaration geben).

  • Entschädigung kann nur gefordert werden, für korrekt durchgeführte Impfungen gemäss Behandlungsanweisung des Herstellers (in der Regel 2 Injektionen).

  • Die Auszahlung wird 2026 über die TVD-Abrechnung erfolgen.